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LG Gera, 10.06.2009 - 3 O 701/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung einer Gemeinde für eine durch das Hängenbleiben an einem Spanndraht eines Maschendrahtzauns verursachte Verletzung eines Sportlers beim Fußballspielen auf einem gemeindlichen Bolzplatz; Umfang der Kontrollpflichten und Instandhaltungspflichten einer Gemeinde für ...
Verfahrensgang
- LG Gera, 10.06.2009 - 3 O 701/07
- OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 10.02.2010 - 4 U 594/09
Zur Haftung einer Gemeinde wegen eines schadhaften Zaunes eines Bolzplatzes
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 10.06.2009 - 3 O 701/07 - wie folgt abgeändert:.unter Abänderung des Urteils des LGs Gera vom 10.06.2009 - 3 O 701/07 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn ein Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens jedoch 1.500,- EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit Rechtshängigkeit zu zahlen.